"Nimm 2" !? - Nein, Hinweisgeberschutz aus einem Guss.
Wir alle wissen inzwischen: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, eine Meldestelle für Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Verstöße einzurichten.
Das kommt Ihnen sicherlich bekannt vor; denn auch nach dem Hinweisgeberschutzgesetz müssen Sie eine Meldestelle einrichten.
Wir setzen Standards in puncto Hinweisgeberschutz ❗
Mit der PARK-Hinweisgeberlösung erfüllen Sie beide Verpflichtungen problemlos mit einem einheitlichen System („aus einem Guss“). Unser System ist
✅effizient (Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft, wie übernehmen die Juristerei),
✅sicher (alle relevanten Gesetze sind berücksichtigt) und
✅zuverlässig (zahlreiche Unternehmen und Behörden, z. B. das BMF, nutzen unser System).
Fühlen Sie sich gut aufgestellt ❓
PARK | Compliance