"Nimm 2" !? - Nein, Hinweisgeberschutz aus einem Guss.

Wir alle wissen inzwischen: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, eine Meldestelle für Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Verstöße einzurichten.

Das kommt Ihnen sicherlich bekannt vor; denn auch nach dem Hinweisgeberschutzgesetz müssen Sie eine Meldestelle einrichten.

Wir setzen Standards in puncto Hinweisgeberschutz

Mit der PARK-Hinweisgeberlösung erfüllen Sie beide Verpflichtungen problemlos mit einem einheitlichen System („aus einem Guss“). Unser System ist

effizient (Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft, wie übernehmen die Juristerei),

sicher (alle relevanten Gesetze sind berücksichtigt) und

zuverlässig (zahlreiche Unternehmen und Behörden, z. B. das BMF, nutzen unser System).

Fühlen Sie sich gut aufgestellt

PARK | Compliance