Und täglich grüßt das Hinweisgeberschutzgesetz
Vor rund einem Monat hat das Bundeskabinett den vom BMJ vorgelegten Entwurf eines HinSchG beschlossen. Zwischenzeitlich wurde der Regierungsentwurf dem Bundesrat zugeleitet, der sich nunmehr in seiner Sitzung am 16.09.2022 unter TOP 25 mit dem Entwurf des HinSchG befassen wird. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das HinSchG drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft tritt. Spätestens jetzt sollten betroffene Unternehmen (mit mind. 50 Beschäftigten) daher ihre Strukturen und Prozesse überprüfen und ggf. anpassen. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich. Mit unserer PARK.Hinweisgeberlösung erfüllen Sie ohne großen zeitlichen und wirtschaftlichen Aufwand die gesetzlichen Anforderungen und schützen Ihr Unternehmen und gleichzeitig den Hinweisgeber. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserer Broschüre. Sprechen Sie uns bei Interesse auch gerne an!
Zum Gesetzesentwurf
Zur Tagesordnung des Bundesrates für die Sitzung am 16.09.2022