Neufassung des DCGK – Der Aufsichtsrat als „Hüter“ einer nachhaltigen Unternehmensführung!
Bereits am 17.05.2022 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die Neufassung des #DCGK veröffentlicht. Am 27.06.2022 ist die Neufassung nun in Kraft getreten. Der Fokus liegt – ganz im Sinne des #ESG-Trends – auf einer nachhaltigen #Unternehmensführung. Unternehmen sollen – neben langfristigen wirtschaftlichen Zielen – künftig soziale und #Umweltfaktoren vermehrt in den Blick nehmen. Dem #Aufsichtsrat kommt dabei eine „Hüter-Funktion“ zu.
Zugleich konkretisiert der #DCGK die Vorgaben des Gesetzes zu Stärkung der #Finanzmarktintegrität (#FISG) und bezieht das Zweite Führungspositionen-Gesetzes (#FüPoG II) ein. Insbesondere wird Vorständen börsennotierter #Unternehmen empfohlen, im Lagebericht eine Erklärung zum Reifegrad des Compliance Management Systems (#CMS) abzugeben. Schließlich greift der DCGK auch die Thematik der „Professionalisierung des Aufsichtsrats“ auf (Stichwort: #Qualifikationsmatrix).
Betroffene Unternehmen werden nicht umhinkommen, sich zeitnah mit dem Reifegrad ihres CMS auseinanderzusetzen. Zudem werden die Empfehlungen der Neufassung bei der kommenden Entsprechenserklärung jedenfalls bezogen auf zukunftsgerichtete Aussagen berücksichtigt werden müssen.
Die Neufassung des DCGK finden Sie unter folgendem Link: 220627_Deutscher_Corporate_Governance_Kodex_2022.pdf (dcgk.de)
Unser Compliance Team steht Ihnen bei Vorbereitungs- und Umsetzungsfragen jederzeit gerne zur Verfügung