Denn die Verantwortung für die Schaffung, Aufrechterhaltung und Überwachung eines angemessenen Compliance-Management-Systems zur Erfüllung der Compliance-Anforderungen obliegt jedem Unternehmen. Gleich welcher Größe. Kommt die Leitungsebene dieser Verpflichtung nicht nach, drohen Reputationsschäden, Schadensersatzforderungen sowie ein Bußgeld in Millionenhöhe. So sieht es auch der Gesetzgeber (etwa im Lieferkettengesetz, im Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern, in der Datenschutzgrundverordnung oder in den verschiedenen Plänen für ein Unternehmensstrafrecht).
Unsere Compliance-Beratung zielt darauf, Mandanten eine hinreichende Sicherheit vor behördlicher Verfolgung zu bieten, ohne dabei das unternehmerische Handeln durch eine Vielzahl von Reglementierungen zu sehr zu behindern. Unser Ziel: Schaffung eines
passgenauen und angemessenen Compliance-Management-Systems, ohne zu überfrachten.
Aufgrund unserer besonderen Expertise und Erfahrung im Bereich Compliance können wir Lösungen anbieten, die pragmatisch und effizient sind und unsere Mandanten in die Lage versetzen, ihr Compliance-System in Zukunft weitgehend, ohne die Hilfe externer Berater zu evaluieren und anzupassen. Von der Compliance-Risikoanalyse (CRA) bis zu den passenden Compliance-Mechanismen. Es entsteht ein lernendes, selbstreferenzielles System, das keiner weiteren Unterstützung von außen bedarf.
Wir sind Strafverteidiger für Unternehmer. Wir wissen, worauf eine Verfolgungsbehörde achtet und richten ein Compliance-System genau auf diese neuralgischen Punkte aus.
Compliance Management Systeme
Das Compliance-Management-System – CMS – umfasst sämtliche Maßnahmen, Strukturen, Prozesse und Regelwerke, die dazu dienen, ein regelkonformes Verhalten im Unternehmen herzustellen. Also ein regelwidriges Verhalten präventiv zu verhindern. Entscheidend ist, dass ein systematisches Compliance-System im Unternehmen existiert. Dabei müssen die einzelnen Compliance-Komponenten wie Zahnräder ineinandergreifen und ein in sich geschlossenes System bilden. Das Compliance-Management-System sollte als lebendiges Gebilde verstanden werden. Ein System, dass Strukturen schafft, überwacht und aktiv auf Veränderungen reagiert.
Maßgeblich ist, dass das CMS auf die Bedürfnisse des Unternehmens eingeht: Nicht überfrachtet, Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gewährleistet und gleichzeitig die Grundlage für eine Sicherheit vor behördlicher Verfolgung schafft. Unsere Motivation ist stets effiziente, praxistaugliche Lösungen zu finden, um dem Mandanteninteresse gerecht zu werden.
Wir geben Ihnen die nötigen Tools an die Hand und unterstützen Sie über den bloßen Prozessaufbau hinaus. Dabei satteln wir auf bestehende Strukturen im Unternehmen auf. Optimierung und Auffrischung reichen oft (aber eben nicht immer) aus. Wir unterstützen dann mit Schulungen, Verhaltensanweisungen, und Prozessaufbau. Auch Compliance-Risikobewertungen gehören natürlich dazu.
Hinweisgebersystem
Rechtswidriges Fehlverhalten in Unternehmen und Behörden wird häufig erst durch Hinweise von Whistleblowern bekannt. Ein Hinweisgebersystem – sehr unterschiedlicher Qualität – gehört mittlerweile zum guten Ton in vielen Unternehmen. Es ist Teil der Sensorik, die Grundlage eines jeden Compliance Systems bildet. Betroffene Unternehmen haben mit einem solchen System die Chance, Straftaten frühzeitig zu erkennen, sie ggfs. abzuwenden oder zumindest wirtschaftliche Schäden weitgehend zu minimieren.
Hinweisgebersysteme können sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Die Varianten reichen vom einfachen physischen Briefkasten (allerdings wenig sinnvoll), über anonyme Telefonhotlines bis hin zu ausgereiften anonymen elektronischen Lösungen (E-Mailsystem oder elektronisches Hinweisgebersystem), sodass ggf. sogar mit dem Hinweisgeber kommuniziert werden kann. Die Gewährleistung und der Schutz des Hinweisgebers spielen dabei – nicht erst seit Edward Snowden – eine besondere Rolle. Alle gängigen Varianten eines Whistleblowings bietet PARK.Compliance an.
Denn nur wenn die Anonymität des Hinweisgebers garantiert ist, ist gewährleistet, dass jeder Hinweis – ohne zu zögern – weitergegeben wird. Ein Sicherheitsgefühl für den Hinweisgeber kann auch dadurch geschaffen werden, dass eine sog. Ombudsperson (ein externer Dritter – meist ein Rechtsanwalt) bestimmt wird. Hinweise können so in einem vertrauensvollen Umfeld weitergegeben werden.
Das Thema Hinweisgebersystem sowie Schutz des Hinweisgebers wird zukünftig stark an Bedeutung gewinnen. Die EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie ist in Kraft. Auch das deutsche HinSchG gilt seit dem 2.7.2023 und Hinweisgebersysteme werden zu einem zwingenden Bestandteil von Unternehmen.
Wir helfen Ihnen dabei gerne. Sprechen Sie uns jetzt an!
Für Hinweisgeber
Wir betreiben zahlreiche Anlaufstellen für Hinweisgeber nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Nicht alle werden von den Unternehmen nach außen veröffentlicht. Die Organisationen, die dies tun, finden Sie in der folgenden Liste.
Über die Links gelangen Sie zum Hinweisgebersystem der jeweiligen Organisation.
Bundesministerium für Finanzen
C.D. Wälzholz GmbH & Co. KG
COHAUSZ & FLORACK Patent und Rechtsanwälte PartG mbB
Crespel & Deiters Group
ERL Euro Retail Logistics GmbH
GPM Deutsche Gesellschaft für Projektmanagement e. V.
H.Hüttenbrauck Profil GmbH Profil-Walz- und Presswerk
Hans Stork Betriebsgesellschaft mbH
Höhler GmbH & Co. KG
Jaeger Zentrale Dienste GmbH + Co KG
Laumann Gruppe
NOSTA Holding GmbH
TEDi GmbH & Co. KG
Woolworth GmbH
Woolworth Polska sp. z o.o.
Woolworth Österreich GmbH
Interne Untersuchungen
Sollte ein Regelverstoß im Unternehmen vermutet werden, liegt zunächst eine interne Aufarbeitung (sog. Interne Untersuchung) nahe, die etwaige Verstöße ohne Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung prüft. Dabei hat das Thema Interne Untersuchungen gerade in den letzten Jahren – insbesondere im Rahmen der sog. Diesel-Affäre – enorm an Bedeutung gewonnen. Die methodische Aufbereitung des Sachverhaltes, stellt die Beteiligten im Unternehmen vor große Herausforderungen.
Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und versucht durch seine aktuelle Gesetzesinitiative (Referentenentwurf Verbandssanktionengesetz) einen Rahmen für die Internen Untersuchungen zu schaffen. Gleichzeitig wird die bereits gelebte Praxis kodifiziert und bestimmt, dass die Förderung des Ermittlungsverfahrens durch eine interne Untersuchung erheblich strafmildernd berücksichtigt wird.
Wir begleiten Unternehmen deshalb im Rahmen von Compliance-Untersuchungen, auch bei Internen Untersuchungen.
Wichtig zu wissen: Unternehmen können Kosten vermeiden, wenn sie sich auf solche Untersuchungen vorbereiten. Dazu bieten wir maßgeschneiderte Lösungen an, die für Ihr Unternehmen viel Geld sparen und die einfach umzusetzen sind. Wie ein Erste-Hilfe-Kurs: Im Ernstfall ist man froh, wenn man einen gemacht hat.
Schulungen
Unsere Schulungen: Erfahrene Trainer geben praktische Tipps. Keine trockene Rechtsdarstellung, sondern hilfreich und sofort anwendbar. Interaktiv. An Sie angepasst. Formate: Präsenz in Ihrem Unternehmen, Online, Hybrid, Videos zum Nachlernen, Gamification. Ganz, wie es für Sie am besten passt. Checklisten und Unterlagen für die Teilnehmer sind immer mit dabei.
Sprechen Sie uns an! Per Mail (info@park-compliance.de) oder buchen Sie direkt einen unverbindlichen und kostenfreien Videotermin zum Kennenlernen.
Methode
PARK Compliance App
Compliance sollte so einfach wie möglich sein. Es ist praktisch, viele Funktionen, mit denen sich Unternehmen und Compliance-Verantwortliche befassen müssen, in einer (einzigen) App abzubilden. Risikoanalysen, Hinweisgebersystem, Alarmknopf für Durchsuchungen, Muster für wichtige Dokumente, Schulungsunterlagen, Praktische Tools für Geldwäsche und Korruption... alles zum Thema Compliance. Unsere App leistet das für unsere Mandanten. Testen können Sie die APP hier...